Die wichtigsten Antworten zur Scania Weiterbildungsaktion 2020

Wer ist zuwendungsberechtigt?

Unternehmen, die Güter- oder Werkverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter mindestens eines schweren, zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Nutzfahrzeugs sind. Der maßgebliche Stichtag für die förderfähige Fahrzeuganzahl ist der 02. Dezember 2020.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterverkehrs in Form von Seminaren, Schulungen und Lehrgängen. Die Förderung für Weiterbildungen auf Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) ist nur gem. Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehr möglich. Die Antragsfrist beginnt am 14. Januar 2020 und endet am 02. Dezember 2020.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderungshöhe (50-70%) der zuwendungsfähigen Kosten ist abhängig von der Unternehmensgröße und der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme gem. der Anlage zur Förderrichtlinie. Dies gilt bis zur Erreichung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrags. Die Beantragung der Förderung muss bis zum 02. Dezember 2020 beim Bundesamt für Güterverkehr eingehen. Der bindende Auftrag zur Weiterbildungsdurchführung darf erst nach Antragsstellung erfolgen.