- Einigung von Stadt, Land und Umwelthilfe
- Keine Diesel-Fahrverbote
- Durchfahrtsverbot für Lkw auf B1
In Dortmund gibt es vorerst keine generellen Diesel-Fahrverbote. Die Stadt, das Land NRW und die Deutsche Umwelthilfe haben sich auf andere Methoden geeinigt, um für bessere Luft zu sorgen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch (22.01.2020) bekanntgegeben.
Eine Maßnahme: Lkw-Durchfahrtsverbot
Zu den Vorgehensweisen gehört ein ganztägiges Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 Tonnen auf der B1. Mehr als 100.000 Fahrzeuge nutzen diesen Hauptverkehrsweg täglich, bis zu 20 Prozent davon sind Lkw. Das ganztägige Durchfahrtsverbot hatte die Stadt eigentlich schon beschlossen, es gilt bisher aber noch nur nachts.
Durch die Einigung muss das Verbot jetzt schnell umgesetzt werden, spätestens bis April. Nicht betroffen von dem Verbot ist der innerstädtische Verkehr und auch der Lieferverkehr aus den umliegenden Städten.
Das ist aber nicht der einzige Schritt: umweltsensitive Ampeln, eine Umweltspur auf der Brackeler Straße im Dortmunder Norden, verschärfte Tempolimits an besonders belasteten Stellen und eine Stärkung des Radverkehrs sollen auch für besserere Luft sorgen.
Weitere Maßnahmen möglich
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe ist damit vorerst vom Tisch. Sollten die Stickstoffdioxid-Werte nach Einführung aller Schritte weiterhin zu hoch sein, könnten weitere Maßnahmen dazu kommen, zum Beispiel auch ein B1-Durchfahrtsverbot für kleinere Laster.
Mit dem aktuellen Paket ist die Deutsche Umwelthilfe zufrieden, weil es „auch kurzfristig irksame Maßnahmen enthält, wie die Nachrüstung aller noch schmutzigen und nachrüstbaren Busse und Kommunalfahrzeuge“, sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Auch Stadt und Land zeigten sich erfreut über die gefundene Lösung.
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