Nach einem tödlichen Verkehrsunfall auf der A24 wurde ein Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Demnach hatte er den Unfall verursacht, weil er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand
Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat laut einer Pressemitteilung Anklage gegen einen 38 Jahre alten Berufskraftfahrer wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs erhoben.
Dem Mann wird vorgeworfen, am 8. März 2019 mit seinem Lkw einen Unfall auf der A24 verursacht zu haben. Dabei soll er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben. Demnach war er gegen um 1.26 Uhr aus Richtung Hamburg kommend zwischen den Anschlussstellen Zarrentin und Wittenburg mit einem mit Ferkeln beladenen Lkw unterwegs.
Fahruntüchtig wegen Rauschmitteln
Die Staatsanwaltschaft geht nach dem Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass der 38-Jährige infolge seiner rauschmittelbedingten Fahruntüchtigkeit den Standstreifen überfuhr und sein Lkw mit der Leitplanke kollidierte. Er lenkte daraufhin in die entgegengesetzte Richtung, was dazu führte, dass der Lkw umkippte und auf den Hauptfahrstreifen liegen blieb.
Dabei leuchteten die Scheinwerfer des Lkw in Richtung der Gegenfahrbahn, so dass er für den Nachfolgeverkehr nicht zu erkennen war. Infolge dessen verunfallten zwei Pkw und ein weiterer Lkw. Drei Menschen starben und zwei wurden verletzt.
Opfer aus der Seenplatte
Der verstorbene Lkw-Fahrer stammte aus dem Raum Stavenhagen, teilte ein Sprecher der Autobahnpolizei Stolpe mit. Der verstorbene Pkw-Fahrer stamme aus Malchow, seine 36-jährige Beifahrerin, die ebenfalls ums Leben kam, komme aus Moers.
Die 53 Jahre alte Mitfahrerin, die im Fond des Fahrzeugs saß mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht wurde, kommt laut Polizei aus einem Dorf in der Müritz-Region. Über den zweiten Verletzten, einen 31 Jahre alten Opelfahrer, der in die Unfallstelle gefahren war, gab es zunächst keine weiteren Infos.
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