Hier mal ein Essen, da mal ein Kaffee: Geschäftsreisen können schnell teuer werden. Das Bundeskabinett hat jetzt eine Änderung beschlossen.
Wer eine Dienstreise macht, soll künftig mehr Geld zurück bekommen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Erhöhung der Verpflegungspauschalen. Wer mehr als acht Stunden dienstlich unterwegs ist, kann künftig 14 statt bislang 12 Euro von der Steuer absetzen. Das gilt auch für den An- und Abreisetag. Für Dienstreisen, die länger als 24 Stunden dauern, steigt der Pauschbetrag von 24 auf 28 Euro. Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungen allerdings noch zustimmen.
Unkompliziertere Regelung für Berufskraftfahrer
Für Berufskraftfahrer soll die Steuererklärung unbürokratischer werden: Sie können dem Beschluss nach künftig pro Kalendertag mit Übernachtung im Fahrzeug 8 Euro geltend machen. Bisher müssen sie ihre tatsächlich entstandenen Ausgaben einreichen.
Steuerzahler können die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand, wie sie korrekt heißt, auf zwei Arten nutzen. Insbesondere größere Unternehmen zahlen sie direkt an ihre Arbeitgeber, für die die Pauschale steuerfrei bleibt, wie der Bund der Steuerzahler erklärt. Kleinere Unternehmen tun dies seltener. Stattdessen könnten Arbeitnehmer die Pauschale bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Dies kann die Steuer mindern.
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