Die Lkw-Maut steigt am 1. Januar 2019, Unternehmen und Fahrer müssen sich unter anderem auf die neuen Gewichtsklassen einstellen
Am 2. November 2018 hat der Bundestag die Anhebung der Maut-Sätze beschlossen, am 23. November hat der Bundesrat zugestimmt. Die neuen Tarife sollen ab 1. Januar 2019 gelten. Die Gebühren sind jetzt unter anderem abhängig von neuen Faktoren. Das berichtet die Verkehrsrundschau. Dazu gehören die Gewichtsklassen der Lkw, die neu aufgeteilt werden, sowie die Lärmbelastung durch die Lastwagen und neue Pflichten für die Fahrer.
Die Gewichtsklassen wurden neu aufgeteilt: Die Differenzierung umfasst nun Klassen von 7,5 bis 11,99 Tonnen, von 12 bis 18 Tonnen und mehr als 18 Tonnen mit drei sowie mit vier und mehr Achsen. Um das zulässige Gesamtgewicht zu ermitteln, müssen die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert werden. Die Stütz- und Aufliegelasten spielen dabei keine Rolle. Handwerksbetriebe mit leichteren Nutzfahrzeugen sollen so entlastet werden. Das zuständige Unternehmen Toll Collect rät allen Unternehmen, ihre Fahrer im Vorfeld entsprechend zu schulen.
Umwelt-Belastung wird stärker ins Visier genommen
Seit Juni 2018 erscheinen auf den sogenannten On-Board-Units der Lkw die verschiedenen Fahrzeug-Gewichtsklassen. Bisher war die Angabe der Gewichtsklasse freiwillig, jetzt ist sie zwingend. Wird die Gewichtsklasse nicht angegeben, kann das Vergehen geahndet werden und die Maut-Beträge werden nachträglich erhoben, warnt Toll Collect. Die neue Regelung berücksichtigt außerdem die Umwelt-Belastung der Lkw stärker. Elektro-Lkw müssen keine Nutzungsgebühr zahlen. Bis Ende 2020 sind gasbetriebene Fahrzeuge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h befreit.
Durch die Erhöhung erwartet der Bund laut Handelsblatt künftig Einnahmen von durchschnittlich 7,2 Milliarden Euro pro Jahr – das wären 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher. Am 1. Juli 2018 wurde die Maut auf das gesamte Bundesstraßennetz ausgeweitet, zuvor war nur die Autobahn und ein Teil der Bundesstraßen mautpflichtig. Die Höhe der Lkw-Maut ist abhängig von den erwarteten Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung des Straßennetzes. Diese Kosten werden in regelmäßigen Abständen durch sogenannte Wegekostengutachten ermittelt.
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