„Dauerparker“ wird zum blechernen Wrack – Aber die Entsorgung ist ein behördlicher Akt und nicht einfach.
Sinsheim-Eschelbach. Für Justus Klemper, der als Berufskraftfahrer immer wieder mal eine Vesperpause auf der Eschelbacher Höhe macht, ist es ein gewohnter Anblick: Der hellblaue Mercedes-Lkw, den Klemper einen „alten Bock“ nennt, gehört inzwischen zum Inventar der Haltebucht an der Bundesstraße zwischen Dühren und Eschelbach. „Diese Kiste will keiner mehr“, ist Klemper überzeugt – und hat damit vermutlich recht. Seit beinahe einem Jahr steht der 7,5-Tonner auf dem Parkplatz.
Die Vorderreifen sind platt, die Motorhaube ist weg, und was nicht niet- und nagelfest ist, wurde demontiert. Der Tankdeckel ist aufgebrochen, der Sprit vermutlich abgeschläuchelt, die Staukästen sind geleert. Im offenen Motorraum stecken zerknüllte Milchtüten und Bierdosen, und hinter der Aufbau sammelt sich der Müll. „Schlimm sieht das dort aus“, findet Josef Koch.
Der Eschelbacher ist pensionierter Verkehrspolizist und hat ein geschultes Auge für das, was sich auf und an Straßen tut. Dass sich an dieser Parkbucht amtlicherseits nichts tut, kann er nicht verstehen: „Das Ding gehört längst abgeschleppt.“ Und zwar auch, weil der Dauerparker Lkw-Fahrern auf der Suche nach einem Standort den Platz versperre.
Eine behördliche Lkw-Entsorgung ist allerdings ein Verwaltungsakt mit Tücken, hat Silke Hartmann, Sprecherin des Rhein-Neckar-Kreises, der im Falle eines Abtransports federführend ist, inzwischen erfahren. Da ist zunächst die Halterfeststellung: Die Nummernschilder sind längst abgeschraubt, aber die Umweltplakette an der Frontscheibe führt nach Aachen. Dort war der Laster tatsächlich für eine Spedition im Einsatz, „aber wir haben das Fahrzeug längst verkauft“, beteuert der Disponent. Der Mercedes ging an ein Mönchengladbacher Unternehmen und kutschierte Industriebedarf durch die Lande.
Nächste Station war dann eine Firma in Speyer – und die ging im letzten Jahr pleite. Der Lkw blieb einfach in der Parkbucht stehen, der Fahrzeugbrief liegt als Pfand bei einer Bank. „Der Halter hat wohl sein Eigentum aufgegeben“, vermutet man bei der Polizei.
Mit einem warnenden Appell hatte es die Verkehrsbehörde zunächst auf die sanfte Tour versucht: „Dieses Fahrzeug steht unberechtigt auf öffentlicher Verkehrsfläche“, steht auf einem runden Aufkleber (Foto) an der Fahrertür, der zugleich auf Straßenverkehrsordnung und Kreislaufwirtschaftsgesetz verweist und damit indirekt eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro ankündigt, wenn der Laster nicht weggefahren wird.
Fehlende Fahrtauglichkeit, keine Zulassung, keine Versicherung, kein Halter – das macht den Laster zu einem „verkehrsfremden Gegenstand“, wie es im Amtsdeutsch heißt. Und damit, so erklärt Silke Hartmann, hat er nichts auf dem Abstellplatz zu suchen und fällt überdies in die Zuständigkeit der Straßenmeisterei, die laut der Kreis-Sprecherin „an der Sache dran“ ist.
Aber einfach abschleppen und verschrotten geht auch nicht. Dem Landratsamt liegt ein Gutachten vor, das dem verlassenen Lastwagen einen „wirtschaftlichen Wert“ bescheinigt, mag er auch noch so gering sein. In der Konsequenz heißt das wiederum, dass das Fahrzeug zwar beseitigt werden darf, aber vermutlich erst mal eingelagert werden muss, bis es eventuell bei einer Versteigerung wenigstens einen Teil der Kosten für den Abtransport einspielt.
Und dann ist da noch die Frage, wer für die Situation verantwortlich ist. Der Sinsheimer Ordnungsamtschef Werner Schleifer will sich da nicht festlegen, aber er ist sich sicher: „Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr.“ Aber eine Geldstrafe bei jemandem einzutreiben, der bankrott ist, ist wieder eine ganz andere Geschichte …