Italien verklagt Österreich in Streit um Brennerroute

Umstrittene Blockabfertigung und lange Staus: Der Lkw-Verkehr auf dem Brenner sorgt regelmäßig für Streit zwischen den Alpenstaaten. Nun zieht Italien vor den EuGH

Wegen des Streits über die chronisch überlastete Brennerroute zieht Italien gegen Österreich vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das hat die Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni in Rom beschlossen. Zentraler Streitpunkt ist dabei die umstrittene Blockabfertigung von Lkws im österreichischen Bundesland Tirol. Gegen die Regelung gibt es auch in Deutschland immer wieder Proteste.  

Nach Angaben von Italiens Verkehrsminister Matteo Salvini ist es das erste Mal, dass Italien gegen einen EU-Partner vor Gericht zieht. Salvini sprach von „Transitverboten“, die die österreichische Regierung einseitig am Brenner verhängt habe. 

Auch Bayern drohte bereits mit Klage

Auf der wichtigen Route über die Alpen kommt es immer wieder zu langen Staus. Dies hatte in den vergangenen Jahren auch für viel Streit zwischen Bayern und Tirol gesorgt – bis hin zu Klagedrohungen aus Bayern.

Der Lkw-Verkehr über die Brennerroute hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. Nach Angaben des Tiroler Regierungschefs Anton Mattle stieg die Zahl der Lastwagen von 1,1 Millionen im Jahr 2000 auf 2,5 Millionen im vergangenen Jahr. 40 Prozent des gesamten Alpentransits im Güterverkehr entfallen demnach inzwischen auf den Brenner. 

Ein EU-Mitglied kann den EuGH anrufen, wenn es der Auffassung ist, dass ein anderes Mitglied gegen europäisches Recht verstößt. Vor einem Gerichtsverfahren muss allerdings die EU-Kommission damit befasst werden. Falls die Kommission innerhalb von drei Monaten keine Stellungnahme abgibt, kann auch so geklagt werden. Bayern hat die Kommission bereits wiederholt aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bezeichnete die Blockabfertigungen an der Tiroler Grenze sowie die Sperrung von Landstraßen für den Ausweichverkehr bereits 2019 als „zutiefst diskriminierend“. 

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