Spedition beutet Lkw-Fahrer (30) aus

Trotz Verbots per Kilometerpauschale entlohnt – Lenker hält Ruhezeiten und Abstand nicht ein

Beamte der Verkehrspolizei Traunstein haben am Montagnachmittag auf der Autobahn München-Salzburg (A8) bei Siegsdorf Schwerverkehrskontrollen durchgeführt. Ein besonderes Augenmerk legten sie dabei auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands. Dabei kam ein besonders eklatanter Fall ans Tageslicht, der für den Laster-Fahrer und seine Spedition üble Folgen haben wird.

Fahrer von Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen sowie von Omnibussen unterliegen besonderen Bestimmungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), wie die Verkehrspolizei mitteilte. Sie müssen demnach auf Autobahnen bei Geschwindigkeiten von über 50 km/h mindestens 50 Meter Abstand zum Vordermann einhalten.

Diese Vorschrift schien sich der 30-jährige bosnische Lenker eines slowenischen 40-Tonnen-Sattelzugs nicht vergegenwärtigt zu haben, als er bei Siegsdorf in Richtung München unterwegs war. Er hielt bei voller Fahrt mit 90 km/h lediglich 20 Meter Abstand zum vorausfahrenden Sattelzug ein, der ihm zudem die Sicht nach vorne fast komplett verdeckte. Die Autobahnpolizisten stoppten den eiligen Fahrer daraufhin an der Tank- und Rastanlage Hochfelln und unterzogen Fahrer und Fahrzeug einer umfassenden Schwerverkehrskontrolle.

Unter anderem wurden dabei die Daten aus dem Tachographen der fast neuwertigen Sattelzugmaschine ausgewertet. Dabei traten mehrere erhebliche Verstöße gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten zutage. Schlussendlich konnten die Beamten auch den Grund für die hurtige Fahrweise und die vielfachen Lenkzeitverstöße des Fahrzeugführers herausfinden: Er wird von seinem slowenischen Arbeitgeber trotz gesetzlichen Verbotes per Kilometerpauschale entlohnt. Wie der Fahrer gegenüber den Polizisten eingestand, stehe er unter extremem Druck, „genügend Kilometer zu schaffen“, da er andernfalls kaum seine Familie ernähren könne. Ihn erwarten wegen der begangenen Verstöße ein Bußgeld im dreistelligen Bereich und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Eine entsprechende Sicherheit leistete er vor Ort.

Bußgeld in Höhe von bis zu 10000 Euro

Seinen Arbeitgeber wird das eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren deutlich teurer zu stehen kommen: Er wird beim Bundesamt für Logistik und Mobilität angezeigt und muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10000 Euro rechnen. Zur Sicherstellung des Bußgeldverfahrens musste die Spedition vor Ort mehrere Tausend Euro Sicherheit leisten.

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