Die zusätzlichen Mauteinnahmen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro bis 2027 sollen laut Wissing künftig entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsausschuss ganz überwiegend in die Schiene investiert werden.
Der Entwurf des Gesetzes sieht vor, dass zum 1. Dezember 2023 ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt wird. Emissionsfreie Lkw sollen bis Ende 2025 von der Maut befreit werden. Anschließend werden lediglich 25 Prozent des regulären Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten erhoben – zuzüglich der Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung.
Zudem soll die Lkw-Mautpflichtgrenze zum technisch frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. Juli 2024 abgesenkt werden, so dass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut erfasst sind. Handwerksbetriebe werden laut BMDV ausgenommen. Die Verwendung der Mauteinnahmen soll neu geregelt werden.
„Wir staffeln die Lkw-Maut unter anderem noch in diesem Jahr stärker nach dem CO2-Ausstoß und setzen damit einen starken Anreiz für die Branche, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen“, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). Das sei „wichtig, da Nutzfahrzeuge aktuell noch rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehr verursachen“.
Den Markthochlauf klimafreundlicher Fahrzeuge brauche es, um die Klimaschutzziele zu erreichen, sagte Wissing weiter. „Außerdem weiten wir die Lkw-Maut zudem ab Mitte nächsten Jahres auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse aus.“
Im nächsten Schritt geht der Gesetzentwurf in den Bundestag. Sollte dieser die Lkw-Maut-Reform beschließen, kann der anschließend Bundesrat noch Einspruch erheben.
Einnahmen sollen in die Schiene fließen
Die zusätzlichen Mauteinnahmen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro bis 2027 sollen laut Wissing künftig entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsausschuss ganz überwiegend in die Schiene investiert werden. „Davon profitiert auch die Straße, die bei einer Verlagerung von Verkehren entlastet wird. Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes leistet das Bundesverkehrsministerium einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, zur Stärkung der Schiene und zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur“, erklärte Wissing abschließend.
Seit 2005 wird in Deutschland Lkw-Maut auf Bundesautobahnen erhoben. In mehreren Stufen wurde die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ausgeweitet. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut betrugen 2022 laut Bundesverkehrsministerium rund 7,4 Milliarden Euro.