Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadtverwaltung wollen den Luftreinhalteplan für Karlsruhe ändern, wie aus den Unterlagen des Gemeinderats hervorgeht. Das bedeutet für den Regierungsbezirk: Der Status Umweltzone wird aufgehoben – das Lkw-Durchfahrtsverbots in der Reinhold-Frank-Straße bleibt allerdings. Die Grundlage dafür soll der Lärmplan der Stadt liefern.
Seit 2006 existiert für die Stadt Karlsruhe ein Luftreinhalteplan. Dieser ist Teil des Luftreinhalteplans des Regierungspräsidiums Karlsruhe für den Regierungsbezirk. In den Plänen ist festgehalten, welche Maßnahmen zur Minderung von Schadstoffen in der Luft umgesetzt werden sollen. Da sich die Umstände inzwischen geändert haben, plant das Regierungspräsidium nun, die Maßnahmen entsprechend anzupassen.
Deutlich weniger Schadstoffe in der Luft
Durch laufende Immissionsmessungen des Landes Baden-Württemberg seien in Karlsruhe und der Gemeinde Pfinztal deutlich geringere Schadstoffwerte festgestellt worden, erklärt die Stadtverwaltung in einer Beschlussvorlage. „Die Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid liegt mittlerweile deutlich unterhalb des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Alle anderen Luftschadstoff-Grenzwerte werden ebenso eingehalten.“
Deshalb soll der Gemeinderat nach Vorberatung im Hauptausschuss der Aufhebung der Umweltzone für Karlsruhe zustimmen. Die Farbe der Feinstaubplakette an der Autoscheibe könnte also in Zukunft keine Rolle mehr in Karlsruhe spielen. Eine Einschränkung soll aber weithin gelten. Aus Lärmschutzgründen soll das Durchfahrtsverbot für Lkw in der Reinhold-Frank-Straße aufrechterhalten werden.
Umweltzone kommt weg
Aus dem Gutachten der Landesanstalt Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ergebe sich weiter, dass es nach der Aufhebung zu keinen erneuten Grenzwertüberschreitungen kommen werde, so die Verwaltung. Sie empfiehlt daher der Aufhebung der Umweltzone für das Stadtgebiet Karlsruhe durch das Regierungspräsidium zuzustimmen.
Bis spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2023 seien konkrete Ergebnisse zu erwarten, auf deren Grundlage dann gegebenenfalls straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet werden können, erklärt die Stadt.
Lkw-Verbot bleibt so oder so bis mindestens 30. Juni.
„Das zuständige Ordnungsamt hat vor diesem Hintergrund bereits das Regierungspräsidium Karlsruhe gebeten, den Vollzug der Aufhebung des Lkw-Durchfahrtsverbot in der Reinhold-Frank-Straße bis längstens 30. Juni 2023 auszusetzen, um zu prüfen, ob dieses auf anderer Rechtsgrundlage als dem Luftreinhalteplan aufrechterhalten werden kann.“