Das Bundesverkehrsministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Lkw-Mauterhöhung vorgelegt. Außerdem ändert sich teilweise die Berechnung der Maut. Damit sollen von 2023 bis 2027 die Durchschnittseinnahmen auf rund 8,304 Milliarden Euro jährlich steigen.
Das Bundesverkehrsministerium will die Lkw-Maut ab 1.1.2023 anheben. „Die Lkw-Maut dient der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Mit einer Anlastung der internen (Infrastrukturkosten) und externen (Luftverschmutzung, Lärmbelastung) Kosten der Benutzung der Bundesfernstraßen werden die anfallenden Kosten den Verursachern in Rechnung gestellt“, heißt es im Entwurf. Dadurch würden Anreize gesetzt, um unnötige Fahrten zu vermeiden sowie Transporte nach Möglichkeit auf Schiene und Wasserstraßen zu verlagern.
„Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz ändert sich die Belastung durch die Lkw-Maut nur geringfügig, so dass zwar die sachgerechte Finanzierung der Bundesfernstraßen weiterhin gesichert wird, aber der Verlagerungseffekt auf andere Verkehrsträger eher gering sein dürfte“, heißt es weiter.
Die Maßnahme berücksichtige in ihrer Folge die Ziele der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit auch der sozialen Verantwortung sowie den Umweltschutz im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie. Die Sicherung des Verkehrs und seiner Infrastruktur seien unerlässliche Voraussetzungen für eine funktionierende Wirtschaft.
„Die Lkw-Maut bietet einen Anreiz, möglichst emissionsarme Nutzfahrzeuge mit dem günstigsten Mautsatz einzusetzen. Sie fördert die Internalisierung externer Kosten, da die Mautsätze externe Kosten berücksichtigen, die der Güterkraftverkehr verursacht (Mautteilsätze für die verursachten Luftverschmutzungskosten und Lärmbelastungskosten). Die Mautpflicht kann sich positiv auf den Anteil des Schienenverkehrs und der Binnenschifffahrt an der Güterbeförderungsleistung auswirken.“
Grundlage sei das neue Wegekostengutachten für die Zeiträume 2023 bis 2027.
Daraus ergeben sich folgende neuen Mautgebühren:
- Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten:
zulässiges Gesamtgewicht 7,5 bis <12 t: 0,067 (bisher: 0,065)
zulässiges Gesamtgewicht 12 bis 18 t: 0,109 (bisher: 0,112)
zulässiges Gesamtgewicht >18 t & Achszahl bis 3: 0,143 (bisher: 0,155)
zulässiges Gesamtgewicht >18 t & Achszahl bis 4: 0,155 (bisher: 0,169) - Mautteilsatz für die verursachten Luftverschmutzungskosten in Euro/km
Euro 6 (bisher für alle 0,012):
7,5 bis <12 t: 0,015; 12 – 18 t: 0,015;
>18 t bis 3 Achsen: 0,022;
>18 t mit 4 und mehr Achsen: 0,023
Euro 5, EEV1 (bisher für alle 0,023):
7,5 bis <12 t: 0,043;
12 – 18 t: 0,052;
> 18 t bis 3 Achsen: 0,062;
>18 t mit 4 und mehr Achsen: 0,062
(vollständige Tabelle in der Bildergalerie) - Mautteilsatz für die verursachten Lärmbelastungskosten in Euro/km
zulässiges Gesamtgewicht 7,5 bis <12 t: 0,016
zulässiges Gesamtgewicht 12 bis 18 t: 0,016
zulässiges Gesamtgewicht >18 t & Achszahl bis 3: 0,016
zulässiges Gesamtgewicht >18 t & Achszahl bis 4: 0,012
1 / 1Bisher wurde der Mautteilsatz der Luftverschmutzungskosten lediglich nach den EURO Norm-Schadstoffklassen differenziert. Die geänderte Richtlinie sieht nun zusätzlich eine Differenzierung nach Fahrzeuggewicht und Achsanzahl vor. Grafiken: Bundesverkehrsministerium1 / 2Das mit dem „Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ ab dem 01.01.2009 eingeführte Tarifmodell (Kombination aus 3 Gewichtsklassen, wobei die oberste Gewichtsklasse größer 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht wiederum zwei Achsklassen unterschiedet) wird für den Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten beibehalten.2 / 2Bisher wurde der Mautteilsatz der Lärmbelastungskosten nicht differenziert, d.h. es galt für alle Fahrzeuge ein einheitlicher Mautsatz von 0,002 Euro je Kilometer. Die geänderte Richtlinie sieht nun zusätzlich eine Differenzierung nach Fahrzeuggewicht und Achsanzahl vor.
Erwartet werden 2023 folgende Mauteinnahmen: Infrastrukturkosten 6,471 Milliarden Euro, Luft und Lärm 1,550 Milliarden Euro – in Summe als 8,021 Milliarden Euro. Der jährliche Durchschnitt der Mauteinnahmen in den Jahren 2023 bis 2027 beträgt rund 8,304 Milliarden Euro. Bei der Toll Collect GmbH und den EEMD-Anbietern ergebe sich allerdings ein Mehraufwand in Höhe von etwa 10,1 Millionen Euro.
Für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung brauche man allerdings noch mehr Vorlauf, heißt es im aktuellen Gesetzesentwurf. Hier soll ein separates Änderungsgesetz folgen.
Im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 heißt es: „Wir werden 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vornehmen, den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbeziehen und einen CO2-Zuschlag einführen, unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis auszuschließen. Wir werden die Mehreinnahmen für Mobilität einsetzen.“
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