Oberberg – Seit zwei Wochen gilt in Bus und Bahn die 3G-Regel – Auch die OVAG kontrolliert seitdem stichprobenartig.
Neben der Maskenpflicht gilt im Öffentlichen Personennahverkehr seit dem 24. November auch die 3G-Regel. Seither müssen Fahrgäste nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Verkehrsunternehmen wie die OVAG sind dazu verpflichtet, die Einhaltung dieser Regel stichprobenartig zu kontrollieren. „Für uns ist wichtig, dass diese Kontrollen nicht über die Busfahrer laufen“, sagt OVAG-Geschäftsführerin Corinna Güllner. Bereits die Einführung und anschließende Kontrolle der Maskenpflicht habe zu Konflikten geführt.
Güllner erinnert daran, dass die Maskenpflicht im ÖPNV bereits seit etwa eineinhalb Jahren gelte. In der Zeit habe es der Geschäftsführerin zufolge immer wieder Problemfälle gegeben, in denen Fahrgäste das Tragen einer Maske verweigert hätten. „Zwischendurch hatten wir ein hohes Beschwerdeaufkommen. Auf beiden Seiten gab es viel Unruhe. Man konnte es nur falsch machen“, schildert Güllner. Während die meisten Fahrgäste das korrekte Tragen der Masken umsetzen – nicht zuletzt aufgrund des Eigenschutzes, seien die OVAG Mitarbeiter auch immer wieder auf Menschen getroffen, die sich dem widersetzt hätten. „Konflikte kommen vor, sind aber sehr selten“, so Güllner.
Nun ist das Tragen einer Maske deutlich leichter zu überprüfen als die Einhaltung der 3G-Regel. Ähnlich wie bei den Fahrkartenkontrollen führe die OVAG nun täglich Stichprobenkontrollen durch. Da damit ein erheblicher Zeitaufwand verbunden ist und Verzögerungen im Fahrplan wahrscheinlich gewesen wären, hat die OVAG für die Kontrollen eine lokale Sicherheitsfirma engagiert. „Die Busfahrer können nicht noch die 3G-Regel kontrollieren. Alle mir bekannten Verkehrsunternehmen setzen dabei auf einen Sicherheitsdienst“, sagt die Geschäftsführerin.
In den ersten zwei Wochen seit Einführung der 3G-Regel in Bus und Bahn habe es bei der OVAG keine größeren Proteste oder Auffälligkeiten gegeben. „Nicht jeder hat einen Nachweis dabei. Wir dürfen keine Bußgelder verhängen, die Personen müssen dann aussteigen“, sagt Güllner und ergänzt, dass Schüler von dieser Regel ausgenommen sind. Zwar würde es sich bei den Kontrollen um eine zusätzliche Belastung des ÖPNV handeln, doch stellten die Maßnahmen für die Fahrgäste ein „gutes Signal“ dar und würden laut Güllner auch das Vertrauen in den ÖPNV festigen: „Viele wurden jedoch noch nicht aktiv kontrolliert und einige Fahrgäste vermissen diese Kontrolle. Das liegt aber in der Natur der Sache einer Stichprobenkontrolle.“