Defekte Rückleuchte hat die Polizei veranlasst, das Fahrzeug anzuhalten. Aber dann fiel ihnen der Alkoholatem des Fahrers auf.
Schwarzenbek. Pech für den Lkw-Fahrer, aber ein Glückstreffer für die Beamte des Polizeiautobahn- und Bezirksrevieres Ratzeburg: Wie die Polizei am Mittwoch, 27. Dezember, mitteilte, fiel bereits eine Woche zuvor einer Streifenwagenbesatzung auf der A24 in Fahrtrichtung Berlin ein Lkw-Gespann auf, dessen Rückleuchte defekt war. Wie sie erkennen konnten, war auch die vorgeschriebene Hauptuntersuchung für den Anhänger bereits einige Monate überfällig.
Das nahmen die Beamten zum Anlass und stoppten das Gespann an der Anschlussstelle Schwarzenbek-Grande. Doch während der anschließenden Kontrolle nahmen die Beamten deutlichen Atemalkoholgeruch beim 42-jährigen Fahrer aus Niedersachsen war. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 2,64 Promille. Damit war die Weiterfahrt hier beendet. Der Niedersachse musste sich einer Blutprobenentnahme stellen. Auch sein vorgelegter Führerschein wurde sichergestellt.
Aber betrunken am Steuer war nur eines seiner Vergehen: Darüber hinaus stellte sich heraus, dass die erforderliche Fahrerlaubnisklasse CE und die Berufskraftfahrerqualifikation des Fahrzeugführers bereits im Mai 2022 abgelaufen war. Somit führte er das Gespann ohne eine gültige Fahrerlaubnis. Der 42-Jährige muss sich nun wegen der Trunkenheit und wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Natürlich müssen auch die Mängel am Fahrzeug behoben werden.