Das Amtsgericht Bernkastel-Kues setzt ein Urteil gegen einen 25-Jährigen zur Bewährung aus. Einer der Busfahrer musste wegen psychischer Nachwirkungen den Beruf aufgeben.
Mit 15 fing er mit Haschisch an. Dann kam der Alkohol dazu. Die Mengen steigerten sich. Vor fünf Jahren kamen dann Amphetamine als dritte Droge hinzu. Mit 25 Jahren hat der Mann, der sich wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues verantworten muss, noch nicht viel im Leben erreicht. Denn er hat keine abgeschlossene Ausbilung, jobbte als Staplerfahrer, lebt derzeit im Krankenstand von Hartz IV und hat schon eine Menge Schulden, von denen er die Höhe nicht genau weiß. Zwei Mal, so die Anklage, sei er gegen Busfahrer der Moselbahn tätlich geworden – einmal mit der Faust und einmal mit Pfefferspray.
Verteidiger Pierre Wolff erklärt direkt nach der Verlesung der Anklage für seinen Mandanten: „Beide Anklagen sind völlig zutreffend. Es gibt ein Problem mit Alkohol und Betäubungsmitteln.“ Der 25 Jahre alte Angeklagte berichtet, dass er bis zu dreimal in der Woche Haschisch und Amphetamine konsumiert habe. Am Wochenende sei auch Alkohol dazu gekommen. Bei der Arbeit habe er aber nichts genommen und nichts getrunken, und er lebe auch derzeit ohne Drogen.
Was hat den Bernkastel-Kueser aber zu den Übergriffen auf die beiden Busfahrer getrieben? „Er weiß nicht, was er in den Tagen konsumiert hat“, sagt Verteidiger Wolff. Der Angeklagte berichtet, er habe nur Alkohol getrunken.
Dem einen Busfahrer versetzte er einen Schlag in den Bauch. Dieser hatte den 25-Jährigen aufgefordert, keinen Alkohol in dem Fahrzeug zu trinken. Vorher hatte der Angeklagte offenbar eine leere Bierflasche in den Mülleimer des Busses gedonnert. Er sei nach der Rüge, so die Anklage, zum Busfahrer gegangen und habe plötzlich zugeschlagen und auch noch einen Finger in dessen Bauch gedreht.
Der Busfahrer musste sich in ärztliche Behandlung begeben. Viel schlimmer als die kleine offene Wunde war aber der seelische Schmerz. Seine Psyche habe so gelitten, dass er nicht mehr als Busfahrer arbeiten könne, sagt er vor Gericht. Sechs Monate sei er krankgeschrieben gewesen und habe immer noch Probleme, wenn sich, zum Beispiel in einem Geschäft, um ihn herum Menschen befinden.
Seiner Meinung nach stand der Angeklagte, der mehrfach Fahrgast gewesen war, unter Alkohol. Er sei aber nicht sturzbetrunken, sondern nur angetrunken gewesen. Der andere Busfahrer wollte den Mann nicht einsteigen lassen, weil er schon einmal von ihm beleidigt worden war. Erst sei er nach dem Verweis auch weggegangen, dann habe er sich aber umgedreht und dem Fahrer Pfefferspray in die Augen gesprüht, heißt es in der Anklage.
Die Folgen seien nicht so schlimm gewesen, sagt der Busfahrer. Er habe geistesgegenwärtig den Arm vor die Augen gehalten. Nach der Attacke habe er seine Augen ausgewaschen. „Nach 20 Minuten konnte ich die Fahrt forsetzen“, erzählt er. Bleibende Schäden gebe es bei ihm nicht. Er habe auch keinen Alkohol beim Angreifer gerochen, sagt er.
Staatsanwältin Laura Lorenz fordert für jedes der beiden Delikte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Dazu kommen 120 Sozialstunden bei einer gemeinnützigen Einrichtung. Außerdem solle sich der Angeklagte professionelle Hilfe bei der Suchtbekämpfung holen. Schwer wiege die Tatsache, dass der eine Busfahrer seinen Beruf nichts mehr ausüben könne. Verteidiger Pierre Wolff schließt sich der Staatsanwältin weitgehend an.
Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung hat der Angeklagte. „Das Gefängnis würde es nicht besser machen. Danach hätte ich gar nichts mehr. Ich würde alles verlieren“, sagt er.
Richter Oliver Emmer verhängt die von der Staatsanwältin geforderte Strafe. In die erste Tat vom August 2016 gehen noch zwei nicht vollstreckte Geldstrafen aus anderen Delikten ein. Emmer macht dem 25-Jährigen klar, dass er bei der kleinsten Straftat die Bewährung verlieren könnte, und dass ihm dann der Gang hinter Gitter droht. „Halten sie die Beine unter dem Tisch“, rät der Richter dem gerade Verurteilten. Beide Seiten, Staatsanwältin und Angeklagter, nehmen das Urteil. Damit ist es rechtskräftig.