Nachdem in den 80iger Jahren mit dem "polizeiersetzenden Begleitfahrzeug" BF 3 die Vorraussetzungen für eine spürbare Entlastung der Polizei bei der Begleitung der Großraum- und Schwertransporte geschaffen wurden, soll nun der nächste Schritt getan werden.
Notwendig wird dies durch eine wachsende Zahl der GST und die damit einhergehende Anzahl der erforderlichen Polizeibegleitungen weil das lösbare Spektrum der legalen Sicherungsleistung des BF 3 am GST recht übersichtlich ist.
Ziel ist die Schaffung eines "BF 4". Dieser laut Arbeitsbegriff "Verwaltungshelfer" soll erweiterte Befugnisse zur Regelung und Leitung des Verkehrs und damit der Entlastung der Polizei bekommen. Dazu ist allerdings zunächst eine Änderung bzw. Ergänzung der Rechtsvorschriften (u.a. StVO) erforderlich. Im weiteren wird sicherlich das Begleitfahrzeug hinsichtlich seiner Ausrüstung modifiziert und eine besondere Schulung des Begleitpersonals verlangt.
Mal sehen, wohin da die Reise geht.
Bigfoot
Notwendig wird dies durch eine wachsende Zahl der GST und die damit einhergehende Anzahl der erforderlichen Polizeibegleitungen weil das lösbare Spektrum der legalen Sicherungsleistung des BF 3 am GST recht übersichtlich ist.
Ziel ist die Schaffung eines "BF 4". Dieser laut Arbeitsbegriff "Verwaltungshelfer" soll erweiterte Befugnisse zur Regelung und Leitung des Verkehrs und damit der Entlastung der Polizei bekommen. Dazu ist allerdings zunächst eine Änderung bzw. Ergänzung der Rechtsvorschriften (u.a. StVO) erforderlich. Im weiteren wird sicherlich das Begleitfahrzeug hinsichtlich seiner Ausrüstung modifiziert und eine besondere Schulung des Begleitpersonals verlangt.
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