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BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

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  • BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

    Nachdem in den 80iger Jahren mit dem "polizeiersetzenden Begleitfahrzeug" BF 3 die Vorraussetzungen für eine spürbare Entlastung der Polizei bei der Begleitung der Großraum- und Schwertransporte geschaffen wurden, soll nun der nächste Schritt getan werden.
    Notwendig wird dies durch eine wachsende Zahl der GST und die damit einhergehende Anzahl der erforderlichen Polizeibegleitungen weil das lösbare Spektrum der legalen Sicherungsleistung des BF 3 am GST recht übersichtlich ist.

    Ziel ist die Schaffung eines "BF 4". Dieser laut Arbeitsbegriff "Verwaltungshelfer" soll erweiterte Befugnisse zur Regelung und Leitung des Verkehrs und damit der Entlastung der Polizei bekommen. Dazu ist allerdings zunächst eine Änderung bzw. Ergänzung der Rechtsvorschriften (u.a. StVO) erforderlich. Im weiteren wird sicherlich das Begleitfahrzeug hinsichtlich seiner Ausrüstung modifiziert und eine besondere Schulung des Begleitpersonals verlangt.

    Mal sehen, wohin da die Reise geht.

    Bigfoot

  • #2
    Das ist sicherlich eine vernünftige Lösung und sinnvolle Lösung... Bis dahin wird aber bestimmt noch einige Zeit vergehen... oder ist dir dafür ein Zeitrahmen bekannt?
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #3
      Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
      ... oder ist dir dafür ein Zeitrahmen bekannt?
      Nein.
      Ich weiss aber, dass einige Bundesländer ein starkes Interesse daran haben, diese Aufgabe zumindest in Teilbereichen an Private zu übertragen. Hintergrund ist die wachsende Anzahl der begleitpflichtigen GST gerade aus dem Bereich der Windkraftanlagen: Die Begleitung der GST als unaufschiebbare - und meist auch nicht abwendbare - Aufgabe bindet auf manchen Dienststellen speziell der Autobahnpolizei teilweise so hohe Personalressourcen, dass für die "normale" Polizeiarbeit kaum noch Raum bleibt.
      Ich denke, diese Geschichte wird - für deutsche Amtsverhältnisse - recht schnell geregelt.

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      • #4
        Moin

        Das BF4 ist schon seit über 10 Jahren in Planung durch den BSK und die zuständigen Behörden.

        Da kann man wirklich nicht von einer schnellen Regelung sprechen, oder...:lmao[1]:

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        • #5
          Das Begleitpersonal ist bis jetzt dazu erzogen, keine Verantwortung übernehmen zu müssen. Sogar angeblich auch ich, als deutschsprachige Person bei vielen Transporten, keine Verantwortung tragen soll! Das sehe ich als großes Problem, diese Umerziehung, wenn viele von uns nicht in der Lage sind, die einige einfache Regeln einzuhalten, die jetzt für uns gelten.
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            Der BF4 wird nie so kommen wie er sein müßte. Kein Bundesland wird sich die lukrativen "Aufträge" entgehn lassen die ein Schwertransport bringt. Den Ländern ist es doch völlig Scheißegal ob die Polizei überhaupt noch Kapazitäten hat oder nicht. Die Länder stört es auch nicht wenn der Transport 5 statt 2 Tage braucht, ist doch nicht deren Kohle.
            Helena, komisch ich habe in dne Schulungen des BSK und bei Gesprächen mit Polizisten, Kunden etc eine völlig andere Erfahrung gemacht. Wer als BF3 Fahrer der Meinung ist keine Verantwortung zu tragen sollte besser Pizzataxi fahren!
            Quod licet Iovi, non licet bovi!

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            • #7
              Ich muß ganz ehrlich sagen:
              Bei dem Haufen Idioten die in den BF3 sitzen möchte würde ich Denen nicht unbedingt ein BF4 anvertrauen.
              Bei einer vernünftigen Ausbildung würden mindestens 50% der jetzigen BF3 Fahrer von der Bildfläche verschwinden.

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              • #8
                Zitat von Norway Beitrag anzeigen
                ...Wer als BF3 Fahrer der Meinung ist keine Verantwortung zu tragen sollte besser Pizzataxi fahren!
                Ich habe mich zwar entschieden auf deine Beleidigungen nicht zu reagieren, will aber die anderen nicht in der Unwissenheit lassen.

                Letzte Woche bei einer Polizeikontrolle habe ich erfahren, dass sogar, wenn meine Ausrüstung nicht OK ist, die Strafe dafür der Fahrer des Transportes bezahlt. Das war nur so neben bei, meine Ausrüstung ist OK.

                Vor ein Paar Wochen bei einem 100 Tonnen Transport habe ich die Polizei gefragt, wenn meine Kollegen kein Wort deutsch verstehen und ich als deutschsprachige Person eine Brückenauflage übersehe, ob ich die Strafe bezahlen muss. Nein, war die Antwort, auch dann muss der Fahrer des Schwertransportes büßen.

                Vor ein Paar Monaten haben wir einen 5,4m breiten Transport von der Grenze Frankfurt/Oder organisiert. Auf der A12 war Polizeibegleitung vorgeschrieben. Der deutsche Begleiter hat ordnungsgemäß um 21 Uhr die Polizei angerufen, haben sich zu 22 Uhr an der Grenze verabredet. Ja, die Grenze ist aber irgendwo im Wald, kein PP da. Darauf hat niemand gedacht. Als der Transport um 22 Uhr da angekommen ist, war die Polizei nicht da. Normaler Weise müsste der anhalten, der Begleiter müsste die rechte Fahrspur absperren und warten. Spontan haben die sich aber entschieden, bis zu der Raststätte Biegener Hellen zu fahren, ist 12 km von der Grenze und da auf die Polizei zu warten. Die Fahrer des Transportes haben dann dafür eine Strafe bekommen, obwohl es die Aufgabe des Begleiters war, es mit der Polizei zu regeln. Der hat nur die Hände hoch gemacht mit den Worten ''die sind einfach weiter gefahren''. Der hat aber kein Versuch gemacht, den Transport an der Grenze anzuhalten!!! Stop verstehen auch Polen!!! Wenn ich da wäre, hätte ich uns verteidigt, denn auf die Raststätte vorzufahren war zwar nicht richtig, aber bestimmt besser, als auf der Autobahn stehen zu bleiben. Ich würde auch die Strafe übernehmen wollen, wir haben eine gute Rechtsschutzversicherung.

                Dass das Begleitpersonal tatsächlich kaum Verantwortung hat, beweisen auch diverse Gerichtsurteile. Z.B. ein Schwertransport, der am Tage gefahren ist, obwohl nur Nachtfahrt vorgeschrieben war. Der Begleiter hat eine Strafe bekommen, hat sich aber rechtlich gewehrt. Mit dem Ergebnis, die Fahrzeiteinschränkung betrift den Transport und nicht das Fahrzeug dahinter!!

                Ich soll ja tatsächlich das ausführen, was mir über die Funke von dem Transportführer übermittelt wird. Das sagt die Vorschrift. Wie oft musste ich schon dem Kollege vorne erklären, dass ich auf einer 2 Spurigen Autobahn kein LKW Überholverbot setzten darf!!! Viele von den Schwertransport Fahrern kennen die Vorschriften nicht und paradoxer Weise müssen die ja auch keine Schulung machen.

                Ich persönlich trage die Verantwortung schon dadurch, weil Antragsteller = Begleiter. Ich kann in den meisten Fällen sagen: ''ich bin der Transportführer'' und die Fahrer machen das, was ich sage. Ist mir in jedem Fall lieber, als hinter einem deutschem Fahrer zu fahren, der keine Ahnung hat und unsinnige Sachen von mir verlangt .
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #9
                  Naja Helena:
                  Ich hatte auch schon Begleiter die mit dem Spruch kommen: "Ich soll nur hinterher fahren"
                  Tut mir Leid aber die können gleich wieder Einpacken.

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                  • #10
                    Auch in Zukunft wird der Begleiter genau gesagt bekommen, was er zu tun und zu lassen hat. Wer heute seinen Job als BF 3 ordnungsgemäß (!) erledigt, wird auch als BF 4 gut zurecht kommen.
                    Wenn heute zum Regelplan des BF 3 das Gefahrenzeichen und die Überholverbote gehören, kommen beim BF 4 weitere Verkehrszeichen hinzu die der Begleiter genau dort schaltet wo es die Transportgenehmigung anordnet. Weitergehende Befugnisse - z.B. Anhalterechte - wird es nur in sehr begrenztem Umfang geben.
                    Bei allen Maßnahmen handelt es sich immer um vorhersehbare und daher anzuordnende Eingriffe. Immer dann, wenn differenzierte Maßnahmen der Verkehrslenkung erforderlich werden, ist auch in Zukunft Polizeibegleitung vorgesehen.

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                    • #11
                      Naja Bigfoot:
                      Ich sehe jede Nacht was an BF3 Fahrern unterwegs ist. Jeder 2. fährt ständig mit dem Zeichen 101. Auch jeder 2. Überholt einen anderen Schwertransport mit dem Zeichen 276. Manche schalten nach dem Überholvorgang zurück auf das Zeichen 277.
                      Bei den Leuten glaube ich das sie bei der Schulung nur ihren Namen unter den Tisch gekritzelt haben.
                      Es gibt auch gute Begleiter. Leider kenne ich nicht sehr viele von Denen.
                      Ja Helena- auch wenn wir uns nicht persönlich kennen habe ich von einer Firma aus CZ mit blauen Autos und Kränen nur Gutes gehört.

                      Wie gesagt- Die Schulung selber ist ein Witz. Auch ich habe den BF3 Schein und es war ein Kinderspiel ihn zu bekommen. ich glaube das sich das mit dem BF4 (von dem schon seit Ewigkeiten gesprochen wird) nicht ändern.
                      Vielleicht sollte man in die Nachbarländer Österreich und die Niederlande gucken wie dort Begleiter ausgebildet werden.

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                      • #12
                        Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
                        Auch in Zukunft wird der Begleiter genau gesagt bekommen, was er zu tun und zu lassen hat. ...
                        Das war meine Befürchtung. Also als BF4 werde ich 3 Zeichen mehr haben, statt gelbes rotes Licht, die Schulung wird statt 70,- 5.000,- kosten und ich werde weiter hin die Befehle des Fahrers ausführen, der oft nicht mal die Genehmigung lesen kann .
                        Zuletzt geändert von Helena; 28.10.2012, 10:38. Grund: habe orange mit gelb verwechselt :)
                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #13
                          Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                          Das war meine Befürchtung. Also als BF4 werde ich 3 Zeichen mehr haben, statt gelbes rotes Licht, die Schulung wird statt 70,- 5.000,- kosten und ich werde weiter hin die Befehle des Fahrers ausführen, der oft nicht mal die Genehmigung lesen kann .
                          Ähm.....Befehle ausführen?
                          Kannst Du mir mal bitte erklären wie Du das meinst?
                          Ich hoffe ja nicht das Du solche Leute begleitest wie mich vorige Woche mit 0,5km/h Geschwindigkeitsüberschuss überholt haben. Dort hat der Begleiter wohl auf einen "Befehl" gehört und den Nachfolgenden Verkehr um ca. 50km/h runtergebremst.
                          Sowas geht definitiv garnicht.

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                          • #14
                            Helena, wo habe ich dich beleidigt? Nirgendwo, also höre auf solche Unwahrheiten zu posten!
                            Jens hat vollkommen Recht! Über 50% der BF3 Fahrer sind so hohl das sie in Milch schwimmen! Und in welche Kat. man dich einordnen kann....nun jeder hier kann lesen was Du so schreibst und sich seine Meinung bilden!
                            Quod licet Iovi, non licet bovi!

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                            • #15
                              Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                              Letzte Woche bei einer Polizeikontrolle habe ich erfahren, dass sogar, wenn meine Ausrüstung nicht OK ist, die Strafe dafür der Fahrer des Transportes bezahlt. Das war nur so neben bei, meine Ausrüstung ist OK.
                              Käse.
                              Die Auflage (sinngemäß) "BF 3 gemäß Ausrüstungsvorschrift" richtet sich an den Inhaber der Transportgenehmigung und nicht an den Fahrer.

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